Eigenfarbe
Alle bei Glaserzeugnissen verwendeten Materialien haben rohstoffbedingte Eigenfarben, die mit zunehmender Dicke deutlicher werden können. Aus funktionellen Gründen werden beschichtete Gläser eingesetzt. Auch beschichtete Gläser haben eine Eigenfarbe. Diese Eigenfarbe kann in der Durchsicht und/oder in der Aufsicht unterschiedlich erkennbar sein. Schwankungen des Farbeindruckes sind aufgrund des Eisenoxidgehalts des Glases, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung sowie durch Veränderungen der Glasdicken und des Scheibenaufbaus möglich und nicht zu vermeiden.
Farbunterschiede bei Beschichtungen
Eine objektive Bewertung des Farbunterschiedes bei Beschichtungen erfordert die Messung bzw. Prüfung des Farbunterschiedes unter vorher exakt definierten Bedingungen (Glasart, Farbe, Lichtart). Eine derartige Bewertung aus ISO 11479-2:2011-10 kann nicht zur visuellen Beurteilung herangezogen werden.
Randentschichtung
In Abhängigkeit vom Schichtsystem („Low E-Beschichtungen“) wird im Randverbundbereich einer Isolierglaseinheit die Beschichtung in der Regel durch Schleifen weitestgehend entfernt. Dadurch können Bearbeitungsspuren sichtbar werden, so dass sich diese Glasfläche vom nicht entschichteten Bereich unterscheidet. Dies gilt auch für den Glasüberstand bei Stufenisolierglas. Aufgrund des Kontakts von Dichtmittel und Schicht kann es zu einer visuell erkennbaren, farbigen Linie (einer so genannten „Colour-Line“) kommen. Je nach Beschichtungstyp kann diese als rote, grüne, blaue Linie etc. sichtbar werden. Ebenso kann es zu einer so genannten „White Line“ kommen, d. h. zwischen Beschichtung und Primärdichtstoff ist ein klarer Streifen erkennbar, der nicht beschichtet ist. Bei einem Einbau des Isolierglases ohne, oder mit geringer Randverbundabdeckung sind diese Effekte sichtbar.
Aussenflächenbeschädigung
Bei mechanischen oder chemischen Verletzungen der Aussenfläche, deren Ursache generell zu klären ist, handelt es sich um einen offenen Mangel. Solche Gläser müssen bei der Wareneingangskontrolle erkannt werden. Eine weitere Verarbeitung ist nicht zulässig. Werden die Gläser dennoch weiterverarbeitet, besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Folgekosten.
Physikalische Merkmale
Für eine Reihe unvermeidbarer und somit zulässiger physikalischer Phänomene, die sich in der lichten Glasfläche bemerkbar machen können, sind auch keine Beurteilungskriterien im Rahmen der SN EN 1279-1:2018-10 definiert.
Dazu zählen:
- Interferenzerscheinungen
- Isolierglaseffekt
- Anisotropien
- Kondensation auf den Scheiben-Aussenflächen (Tauwasserbildung)
- Benetzbarkeit von Glasoberflächen