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Bestimmung von Abmassen und Rechtwinkligkeit

Das Abmass ist die Differenz (Abweichung) zwischen dem Ist- und dem Nennmass. Bei vorgegebenen Nennmassen für die Breite B und die Höhe H muss die Scheibe in einem Toleranzbereich gefertigt sein, der

  • die Toleranzgrenze (B+t) und (H+t) vom Nennmass ausgehend nicht überschreitet
  • die Toleranzgrenze (B-t) und (H-t) vom Nennmass ausgehend nicht unterschreitet.

Die Seiten des vorgegebenen Toleranzrahmens müssen parallel zueinander verlaufen sowie einen gemeinsamen Mittelpunkt aufweisen.
t = Absolut Toleranz

Definition der Grenzabmasse für rechtwinklige Scheiben

Formschnitte Produktionsbedingter Rückschnitt

Bei nicht rechtwinkligen Gläsern ist es technisch oft nicht zu vermeiden, dass besonders bei kleinen Winkeln die „Glasspitze“ abbricht bzw. durch einen Rückschnitt eingekürzt werden muss.

Details sind mit dem jeweiligen Hersteller abzuklären.

Schrägbruch

Das Brechen von Floatglas kann zu einem Schrägbruch führen. Der Über- bzw. Unterbruch (d) muss dabei kleiner 1/4 der Glasdicke (e) sein und innerhalb der zulässigen Grenzabmasse (t) liegen.

Grenzabmasstoleranzen (t)

  • für Kalk-Natronsilikatglas nach SN EN 572-8+A1:2016
  • für ESG nach SN EN 12150-1:2015-12
  • für ESG-HST nach SN EN 14179-1:2016-12
  • für TVG nach SN EN 1863-1:2011-02
  • für VG und VSG nach SN EN ISO 12543-5:2011-121
  • für MIG nach SN EN 1279-1:2018-10

Hinweis: Das Glas Trösch Toleranzenhandbuch basiert auf den derzeit gültigen SN bzw. EN Normen sowie auf anerkannten Richtlinien. Sollten sich darin nach Druckstand Änderungen ergeben, haben diese Vorrang.

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