Einleitung
Bauwerke sollen grundsätzlich mit angemessener Zuverlässigkeit gegen Versagen sicher sein und die vorgesehene Nutzung für die geplante Dauer gewährleisten, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Alle Konstruktionen aus und mit Glas müssen deshalb so geplant und ausgeführt werden, dass sie während ihrer Nutzungsdauer den vorhersehbaren Einwirkungen zuverlässig standhalten und gebrauchstauglich bleiben. Die Glaseigenschaften, die Scheibendicken und -abmessungen sowie die Verglasungsaufbauten müssen nach objektiven Kriterien korrekt festgelegt werden. Zunächst werden die Anforderungen ermittelt und danach die Belastbarkeit des Bauteils festgestellt. Dies wird im Ingenieurwesen als Bemessung oder Dimensionierung bezeichnet, welche in der Regel durch einen Fachingenieur zu erstellen ist. Die Glasbemessung ist mittlerweile durch umfangreiche Normen geregelt, wie z. B. der DIN 18008 (Deutschland) oder auch im SIA Merkblatt 2057 (Schweiz), das Mitte 2021 eingeführt wurde. In diesen Normen ist die Bemessung von Glas im Einsatz für Gebäude geregelt.
Im Folgenden werden die Bemessungsregeln und deren wesentliche Normen für die Schweiz genauer beschrieben.
Geltungsbereich des Merkblatts SIA 2057 - Glasdimensionierung
Das SIA Merkblatt 2057 gilt für die Projektierung von Tragwerken und Bauteilen aus Glas sowie für temporäre Bauten. Es regelt die Tragwerksanalyse und Bemessung der folgenden Glasbauteile.
-
Vertikalverglasung (SIA 2057 / 5.2.)
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Horizontalverglasung (SIA 2057 / 5.3.)
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Isolierverglasung (SIA 2057 / 5.4.)
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Absturzsichernde Verglasung (SIA 2057 / 5.5.)
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Betretbare Verglasung (SIA 2057 / 5.6.)
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Begehbare Verglasung (SIA 2057 / 5.7.)
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Befahrbare Verglasung (SIA 2057 / 5.8.)
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Druckbeanspruchte Glasbauteile (Knicken) (SIA 2057 / 5.9.)
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Auf Biegung um die starke Achse beanspruchte Glasbauteile (Kippen) (SIA 2057 / 5.10.)
Ähnlich wie bei vergleichbaren Normen (z. B. DIN 18008) sind auch hier neben der Bemessungsnorm eventuell andere Normen und Regelungswerke zu beachten, um eine fachgerechte Verglasung ausführen zu können (z. B. Personenschutz, Arbeitsschutz, etc.).
Neben Angaben zur Berechnung und konstruktiven Mindestanforderungen werden auch verbindliche Angaben zur versuchsgestützten Bemessung gemacht.
Bei diesem Merkblatt handelt es sich um die «Erstausgabe». In ein paar Jahren soll daraus die Norm SIA 268 entstehen.
Wesentliche Begriffsdefinitionen nach SIA 2057
Bezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Vertikalverglasung |
Verglasungen, deren Neigung ≤ 15° zur Vertikalen beträgt, gelten als Vertikalverglasungen. |
Horizontalverglasung |
Als Horizontalverglasungen gelten alle Verglasungen, deren Neigung > 15° zur Vertikalen beträgt sowie Verglasungen nach 5.2.1.2. des Merkblatts. |
Einfachglas |
Im Unterschied zu Mehrscheiben-Isolierglas bezeichnet Einfachglas einen Glasaufbau aus einer einzelnen (monolithischen) Glasscheibe oder mehreren zu einem Verbundglas oder einem Verbund-Sicherheitsglas verbundenen Scheiben (sinngemäss, keine Begriffsdefinition in SIA 2057). |
Mehrscheiben- Isolierglas (MIG) |
Im Randbereich hermetisch versiegelte Einheit, die aus mindestens zwei, durch einen oder mehrere Abstandhalter voneinander getrennten Glasscheiben besteht sowie mechanisch stabil und haltbar ist. |
Verglasung |
Verschluss einer dafür vorgesehenen Öffnung durch flächige Glaselemente inklusive der dazu notwendigen Komponenten. Im weiteren Sinne kann mit Verglasung auch jede Ver- bzw. Bekleidung oder Verblendung einer Fläche oder eines Objekts mit Glas gemeint sein. |
Ausfachendes Einfachglas |
Glas, das planmässig nur Beanspruchungen aus seinem Eigengewicht und den auf es entfallenden Quer-lasten erfährt (sinngemäss, keine Begriffsdefinition in SIA 2057). |
Resttragfähigkeit |
Fähigkeit einer Verglasungskonstruktion im Falle eines festgelegten Zerstörungszustands unter definierten äusseren Einflüssen über einen ausreichenden Zeitraum standsicher/tragfähig zu bleiben. |
Sicheres Bruchverhalten |
Je nach Anwendung ist für Bauteile aus Glas ein sicheres Bruchverhalten nachzuweisen. Dieser Nachweis stellt sicher, dass das Verletzungsrisiko von Personen im Fall eines Glasbruchs begrenzt wird. |
Überkopfverglasung |
Der Begriff ist so in der SIA 2057 nicht geregelt / definiert. Es handelt sich sinngemäss um eine Verglasung (horizontal/ vertikal) mit Verkehrsfläche/Zugänglichkeit für Personen unterhalb der Verglasung. |
Verkehrsfläche |
Flächen, welche für den Fahrzeug- oder Personenverkehr vorgesehen sind. Dies umfasst auch Aufenthalts- und Ruhezonen im Aussen- und Innenbereich (z.B. Vorplätze, Atrien, …). Als Gefahrenbereich in Bezug auf herabfallende Glasteile kann als Richtwert ein horizontaler Abstand von 1/5 der Höhendifferenz zwischen Verkehrsfläche und Oberkante Glasbauteil angenommen werden. |
Absturzsichernde Verglasungen |
Absturzsichernde Verglasungen müssen als bauliche Massnahmen Personen vor Absturz und Sturz sichern. Absturzsichernde Verglasungen sind in Gruppen eingeteilt. Die Nachweise sind gemäss den Anforderungen der entsprechenden Gruppe zu führen. |
Durchsturzsichere Verglasung |
Die Durchsturzsicherheit einer auf der Verglasung befindlichen Person ist projektspezifisch zu berücksichtigen. |
Betretbare Verglasungen |
Eine betretbare Verglasung bietet nur eingeschränkten Zutritt für Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Sie entspricht der Nutzungskategorie H nach SIA 261. |
Begehbare Verglasungen |
Eine begehbare Verglasung ist eine Verglasung mit üblicher Nutzung durch Personenverkehr. Sie entspricht der Nutzungskategorie A, B, C oder D nach SIA 261. |
Befahrbare Verglasung |
Eine befahrbare Verglasung ist eine Verglasung mit einer Nutzung nach SIA 261, Kapitel 8, Nutzungskategorie F oder G, Kapitel 9 oder Kapitel 10. |
Die Tragwerksanalyse und Bemessung
Grundlagen
Tragwerkanalyse |
Art des Nachweises |
---|---|
Tragsicherheit (GZT) |
Rechnerischer Nachweis oder Versuch |
Gebrauchstauglichkeit (GZG) |
Rechnerischer Nachweis oder Versuch |
Sicheres Bruchverhalten |
Konstruktive Massnahmen und Glaswahl (vgl. dazu auch Richtlinie SIGAB 002) |
Tragfähigkeit im gebrochenen Zustand |
Rechnerischer Nachweis oder Versuch |
Die Tragwerksanalyse von Verbundsicherheitsgläsern erlaubt es auch die Nachweise GZT und GZG unter der Berücksichtigung des Schubverbundes der Folie zu führen. Die dafür erforderlichen Temperaturannahmen und Lasteinwirkungsdauern sind im Merkblatt (Anhang A) definiert.
Für Vordimensionierung ist das vereinfachte Verfahren ohne Berücksichtigung des Schubverbundes anzusetzen.
Überblick zu den erforderlichen Nachweisen
Nachweis der Tragsicherheit
Das Nachweisformat der Tragsicherheit (rechnerischer Nachweis) ist analog zu bekannten Normen. Dabei sind die folgenden Nachweise zu führen:
> Nachweis der Zugfestigkeit von Glas (eventuell Druckfestigkeit, bzw. Nachweis der Querzugspannungen im Auflagebereich)
> Stabilitätsnachweis
> Eventuell Nachweis der Stossfestigkeit bei dynamisch beanspruchten Bauteilen. Diese Nachweise sind jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Notwendigkeit des dynamischen Nachweises legt der bemessende Ingenieur selbst fest. Das Merkblatt regelt lediglich wie der Nachweis (rechnerisch oder versuchstechnisch) zu führen ist.
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Das Merkblatt macht detaillierte Vorgaben zu den zulässigen Verformungen in Abhängigkeit der Lagerungsart sowie der Nutzung der Verglasung.
Nachweis des sicheren Bruchverhaltens
Der Nachweis erfolgt durch die geeignete Glaswahl, geeignete konstruktive Vorgaben oder durch Bauteilversuche.
Nachweis der Tragfähigkeit im gebrochenen Zustand
Das Merkblatt regelt detailliert, bei welchen Einbausituationen und Lagerungsarten spezifische Nachweise für die Tragfähigkeit im gebrochenen Zustand am verbleibenden intakten Restquerschnitt zu führen sind. Alternativ können die Nachweise auch versuchstechnisch geführt werden. Die Nachweise im Bruchzustand (NB) sind dabei in die Stufen von 0 bis 4 klassifiziert. Die Erfordernis der Nachweise ist im Merkblatt definiert.
Schema der möglichen Bruchzustände (VSG und MIG). Je nach Anwendungsfall und Einbausituation wird ein unterschiedlicher Nachweis im Bruchzustand (NB) gefordert.
Erdbeben: Es wird kein spezifisches Nachweisformat vorgegeben, sondern generell auf die Bestimmungen des SIA 261 verwiesen. Zusätzlich werden grundsätzliche Vorgaben zu Duktilität in den Anschlüssen etc. gemacht.
Definierte Glasbauteile
Übersicht der Bauteile aus Glas für die im Merkblatt detaillierte Bemessungsvorgaben definiert und geregelt sind. Müssen einem Glasbauteil mehrere der definierten Anwendungen zugeordnet werden, dann sind auch entsprechend alle Bemessungskriterien zu berücksichtigen.
Vertikalverglasung
Gebrauchstauglichkeitsnachweis für innenliegende Glasbauteile erfolgt mit qk = 0.4 KN/m² (Wind-, Nutzlast)
Für Glasbauteile deren Oberkante > 4 m über einer Verkehrsfläche liegt, werden nur 4-seitig gelagerte Verglasungen zugelassen. Ansonsten wird VSG empfohlen. Der Randverbund eines MIG darf als 4-seitige Lagerung angesehen werden.
Bei besonderen Einsatzgebieten wie z. B. Stadien oder auch Konzerthallen wird weiterhin empfohlen, bzw. ist durch das Merkblatt gefordert, eine spezifische Risikoanalyse durchzuführen.
> Alternativ kann man die Verkehrsflächen durch geeignete Massnahmen schützen
> Frei zugängliche Verglasungen müssen nach dem Merkblatt nicht zwingend in Sicherheitsglas ausgeführt werden. Allerdings ist bei grob brechenden Glasarten im Falle eines Glasbruchs immer die Gefahr von Schnittverletzungen oder auch die Gefahr des Herabfallens von Bruchstücken aus grösserer Höhe in Betracht zu ziehen.
> Bei Vertikalverglasungen gelten in der Regel keine Anforderungen an eine Tragfähigkeit im gebrochenen Zustand (ausser wenn absturzsichernd).
Neigung < 15° zur Vertikalen
Horizontalverglasung
> Neigung > 15 ° zur Vertikalen, Vertikalverglasung, mit spezieller Gefährdungssituation (z. B: Shed-Verglasungen).
> Unterste Scheibe muss VSG (aus Float oder TVG) sein (bei Zweifachlaminat). Bei Laminaten mit 3 Einzelscheiben oder mehr kann auch ESG verwendet werden.
> Für die Auskragung des freien Randes gibt es Beschränkungen, bzw. separate Regelungen
> Das maximale Dickenverhältnis der Einzelgläser im Laminat zueinander beträgt 1:1.7
> Die Mindestfoliendicke ist in der Regel 0.76 mm (Ausnahme bei kleinen linienförmig gelagerten Gläsern).
> Die Tragfähigkeit im gebrochenen Zustand für Verglasungen oberhalb von Nutzflächen nach SIA 261 ist für allseitige gelagerte Gläser mit linienförmiger Lagerung (Seitenverhältnis < 3:1), bzw. für 2- und 3-seitig gelagerte Gläser mit einer Spannweite < 1.2 m nicht nachzuweisen. Alle anderen Situationen benötigen entweder einen NB3A oder NB3B Nachweis. Projektspezifisch kann von den Anforderungen des Merkblattes abgewichen werden, wenn dies in einer Risikoanalyse begründet wird.
Isolierverglasung
Der Nachweis der Klimabelastung im Isolierglas muss beim Nachweis der Verglasung und gegebenenfalls auch des Randverbundes berücksichtigt werden.
Werden Belastungen einer oder mehrere Scheiben über den Randverbund abgetragen, muss der Randverbund statisch nachgewiesen werden. Dies erfordert zwingend einen statisch tragenden Silikonrandverbund gemäss SN EN 15434.
Für Gläser mit einer Fläche bis 2 m² werden für definierte Mindestaufbauten und einer Windlast bis max. 1.1 KN/m² Glasaufbauten genannt, die generell nachgewiesen sind.
Für Isoliergläser bei denen die Bemessung der Einzelgläser des Isolierglases durch den Lastfall „Klimalast“ dominiert werden, kann der Tragsicherheitsnachweis (ohne Klimalast) für die Glasschicht geführt werden, die unter der Klimabelastung als letztes versagt. Dies stellt eine erhebliche Nachweiserleichterung dar. Man muss aber auch bedenken, dass die Belastung der Einzelgläser des Isolierglases unter Klimalast tatsächlich existiert. Diese Bemessungspraxis erhöht demnach das Risiko eines Glasbruchs im Vergleich zur strikten Anwendung der Bemessung aller Einzelgläser. Allerdings wurde die Nachweiserleichterung bewusst im Merkblatt aufgenommen, da die Praxis seit langer Zeit problemlos Glasaufbauten ausführt, die mit der strikten Bemessung schlicht nicht nachweisbar sind. Die Nachweiserleichterung soll es den Isolierglasherstellern ermöglichen, ihre Erfahrung einzubringen. Die notwendige Tragsicherheit wird dadurch letztlich nicht eingeschränkt.
Absturzsichernde Isoliergläser mit Typenbemessung
Die Bemessung der Isoliergläser insbesondere in Verbindung mit zusätzlicher Absturzsicherung ist durchaus komplex. Glas Trösch hat aus diesem Grund eigene Belastungstabellen nach dem Merkblatt erstellt, die für die Kombination der Klimalasten, Windlasten und Holmlasten angewendet werden können. Dabei wurde besonderen Wert darauf gelegt im Rahmen des SIA Merkblattes wirtschaftliche Aufbauten zu dimensionieren. Die Aufbauten sind dabei nach Flächengewicht kategorisiert. Die Tabellen geben unter der Annahme einer Holmlast von 0.8 KN/m für alle Grössen die jeweils maximal aufnehmbare Windlast an.
Übersicht von Nutzlasten nach SIA 261
Kategorie |
Art der Nutzfläche |
Beispiel |
qk in kN/m2 (Flächenlast) |
Qk in kN (Einzellast) |
qk in kN/m (Strecken- last)1) |
---|---|---|---|---|---|
Horizontal wirkende Kräfte |
Horizontal wirkende Kräfte |
vertikal wirkende Kräfte |
|||
A |
Wohnflächen |
A1: Räume in Wohngebäuden und Wohnhäusern, Räume in Stationen von Krankenhäusern, Hotelzimmer, Küchen und Toiletten |
2 |
2 |
0.8 |
A2: Balkone |
3 |
2 |
0.8 |
||
A3: Treppen |
4 |
2 |
0.8 |
||
B |
Büroflächen |
3 |
2 |
0.8 |
|
C |
Versammlungsflächen |
C1: Flächen mit Tischen und Bestuhlung |
3 |
4 |
1.6 |
C2: Flächen mit fester Bestuhlung |
4 |
4 |
1.6 |
||
C3: Frei begehbare Flächen, Sport- und Spielflächen, Flächen für mögliche Menschenansammlungen |
5 |
4 |
1.6 |
||
D |
Verkaufsflächen |
Warenhäuser, Ladengeschäfte |
5 |
4 |
0.8 |
E |
Lager- und Fabrikationsflächen |
Lagerflächen, Bibliotheken inklusive ihrer Zugänge, Fabrikationshallen |
2) |
2) |
- |
F |
Park- und Verkehrsflächen für Fahrzeuge unter 3,5 t |
Parkhäuser, Parkflächen, Einstellhallen |
2 |
20 |
- |
G |
Park- und Verkehrs- flächen für Fahrzeu-ge 3,5 t bis 16 t |
Zugangsrampen, Anlieferungszonen für Feuerwehrfahrzeuge zugängliche Zonen |
5 |
90 |
- |
H |
Nicht begehbare Dächer |
Dächer mit Zugang nur für Unterhaltsarbeiten |
0.4 |
1 |
- |
1) Wenn ein Menschengedränge möglich ist (z. B. bei Zuschauertribünen, Fluchtwegen usw.), muss qk auf 3.0 kN/m erhöht werden.
2) Die charakteristischen Werte der Nutzlasten für die Kategorie E sind projektspezifisch festzulegen.
Absturzsichernde Verglasungen
Absturzsichernde Verglasungen sind in 3 verschiedene Gruppen unterteilt
Gruppe 1: Abtragung der Holmlast erfolgt über das Glas, im Falle eines Glasbruchs steht kein alternativer Weg der Lastabtragung zur Verfügung.
a. Raumhohe Verglasung
b. Unten eingespannte Glasbrüstungen (bzw. seitlich gehaltene Verglasung) ohne Handlauf mit Kantenschutz
c. Unten eingespannte Glasbrüstungen (bzw. seitlich gehaltene Verglasung) ohne Handlauf ohne Kantenschutz
Gruppe 2: Unten eingespannte Glasbrüstung mit einem verbindenden Handlauf, der in der Lage ist, im Falle des Ausfalls eines Brüstungselementes die Holmlasten auf die benachbarten Glaselemente zu übertragen.
Gruppe 3: Ausfachende Verglasungen, die keine Abschrankungslasten abtragen müssen.
a. Geländerausfachungen
b. Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels
c. Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem lastabtragendem Handlauf
Die Norm macht exakte Vorgaben möglicher Glasarten für die verschiedenen Anwendungen bei Einfachglas und Isolierverglasungen sowie zu den Foliendicken bei VSG. Darüber hinaus gibt es Vorgaben hinsichtlich Verglasungen ohne horizontalen Kantenschutz und weitere Angaben, wie Glaskanten zu schützen sind.
Glas Trösch hat verschiedene Glas-Balustradensysteme bei denen die oben genannten Anforderungen eingehalten sind. Dabei gibt Glas Trösch für folgende Produkte spezifische Glastypen vor, mit denen in Abhängigkeit der Belastung und der Abmessungen exakt vorgegeben wird, wie die Systemlösungen nach Norm anzuwenden sind. Diese Systeme sind typenstatisch geprüft und die Glasaufbauten sind nach der neuen SIA 2057 ausgelegt:
> SWISSRAILING FLAT
> SWISSRAILING LIGHT
> SWISSRAILING TWO SIDED
Weitere Informationen finden Sie unter: Glasgeländersysteme | Glas Trösch (glastroesch.com)
Neben den kompletten Geländersystemen von Trösch bietet Glas Trösch auch spezifizierte Glasaufbauten, die unter Einhaltung definierter Lagerungsbedingungen Glasaufbauten angibt. Die Aufbauten sind statisch geprüft und können im Rahmen der SIA 2057 verwendet werden.
Betretbare Verglasungen
Betretbare Verglasungen bieten eingeschränkten Zutritt für Wartungs- und Reinigungsarbeiten nach Kategorie H der SIA 261. Unter Umständen sind mehrere Personen bei der Lastannahme zu berücksichtigen. Die Nachweispflicht kann entfallen, wenn Wartungsarbeiten ohne Betreten des Glases möglich sind und dies in der Nutzungsvereinbarung mit dem Bauherrn festgehalten ist.
Grundsätzlich gelten die konstruktiven Anforderungen und die des sicheren Bruchverhaltens der horizontalen Verglasung. Eventuell ist die Durchsturzsicherheit projektspezifisch durch einen rechnerischen Nachweis oder Versuche nachzuweisen.
Begehbare Verglasungen
Begehbare Verglasungen sind für die Nutzung gemäss Personenverkehr der Kategorien A, B, C und D nach SIA 261 auszulegen. Es ist eine ausreichende Rutschsicherheit zu gewährleisten. Hierbei sind weitergehende Normen, Regelungen (SUVA, SIGAB etc.) zu beachten. Grundsätzlich gelten die konstruktiven Anforderungen der horizontalen Verglasung.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen:
> Die oberste Scheibe ist immer in VSG auszuführen.
> Bei 2-fach VSG ist ausschliesslich die Verwendung von Float oder TVG zulässig
> Bei 3-fach VSG und mehr kann auch ESG verwendet werden, wenn die Kanten geschützt sind.
> Die Auflagerbreite darf im eingebauten Zustand zu keinem Zeitpunkt 20 mm unterschreiten. Entsprechende Toleranzen und Bauwerksbewegungen sind zu berücksichtigen.
> Ein Verrutschen oder Abheben der Verglasung muss verhindert werden
> Die in der Norm empfohlene Verschleissschicht ist eventuell missverständlich. Es handelt sich dabei um ein auflaminiertes Glas (also um ein mehrfach VSG) bei dem die obere Scheibe nicht bei Abnutzung ausgetauscht werden kann.
Befahrbare Verglasung
Befahrbare Verglasungen sind für die Nutzung gemäss SIA 261 Kapitel 8, Kategorie F oder G sowie Kapitel 9 und 10 auszulegen. Es ist eine ausreichende Rutschsicherheit zu gewährleisten. Hierbei sind weitergehende Normen, Regelungen (SUVA, SIGAB etc.) zu beachten. Grundsätzlich gelten die konstruktiven Anforderungen der horizontalen Verglasung.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen:
> Die oberste Scheibe ist immer in VSG auszuführen.
> Bei 2- und 3-fach VSG ist ausschliesslich die Verwendung von Float oder TVG zulässig
> Bei 4-fach VSG und mehr kann auch ESG verwendet werden, wenn die Kanten geschützt sind.
> Die Auflagerbreite darf im eingebauten Zustand zu keinem Zeitpunkt 20 mm unterschreiten. Entsprechende Toleranzen und Bauwerksbewegungen sind zu berücksichtigen.
> Ein Verrutschen oder Abheben der Verglasung muss verhindert werden
> Die in der Norm empfohlene Verschleissschicht ist eventuell missverständlich. Es handelt sich dabei um ein auflaminiertes Glas (also um ein mehrfach VSG) bei dem die obere Scheibe nicht bei Abnutzung ausgetauscht werden kann.
> Die hohen Punktlasten müssen bei der Ausführung der Verglasung und der Lagerungskonstruktion berücksichtigt werden.
> Kanten von befahrbaren Verglasungen müssen geschützt werden.
Druckbeanspruchte Glasbauteile (Knicken)
Druckbeanspruchte Glasbauteile sind in ihrer Bauteilachse durch Druckkräfte und eventuell auch durch Biegung um die schwache Achse beansprucht. Der Nachweis gegen Knicken ist mit der zugehörigen Knicklänge des Glasbauteils zu führen. Die Lasteinleitung muss eine möglichst gleichmässige Druckverteilung im Bauteil erzeugen.
Auf Biegung um die starke Achse beanspruchte Glasbauteile (Kippen)
Der Nachweis von Glasbauteilen gegen Kippen erfolgt für eine Beanspruchung um die starke Querschnittsachse, z. B. für Glasträger. Der Stabilitätsnachweis ist für die schwächere Bauteilachse mit der zugehörigen Kipplänge zu führen. Insbesondere die Auflager sowie seitlicher Stabilisierungen sind hinsichtlich Steifigkeit und Tragfähigkeit nachzuweisen (korrekte Erfassung von Verdrehungen etc. …). Der Nachweis kann anhand einer nichtlinearen Berechnung nach Theorie 2er Ordnung erfolgen, oder auch unter Berücksichtigung der angegebenen Imperfektionen mittels einer nichtlinearen FEM Berechnung sowie anhand von Bemessungskurven.
Glaslagerung
Im Merkblatt SIA 2057 werden detaillierte Vorgaben zu der Glaslagerung und Verbindungen im Allgemeinen sowie bestimmter Lagerungsformen gemacht:
> Linienförmiges Glasauflager
> Punktuelle Glasbefestigung
> Lochleibungsverbindungen
> Geklebte Verbindungen
Auflistung relevanter Kapitel und Anhänge Merkblatt SIA 2057
Kapitel 5.2 |
Vertikalverglasung |
---|---|
Kapitel 5.3 |
Horizontalverglasung |
Kapitel 5.4 |
Isolierverglasung |
Kapitel 5.5 |
Absturzsichernde Verglasung |
Kapitel 5.6 |
Betretbare Verglasung |
Kapitel 5.7 |
Begehbare Verglasung |
Kapitel 5.8 |
Befahrbare Verglasung |
Kapitel 5.9 |
Druckbeanspruchte Glasbauteile (Knicken) |
Kapitel 5.10 |
Auf Biegung um die starke Achse beanspruchte Glasbauteile (Kippen) |
Kapitel 6 |
Lagerungen und Verbindungen |
Kapitel 7 |
Vorgaben zur versuchsunterstützten Bemessung |
Anhang A1 |
macht Vorgaben zur Belastungsdauer und Temperatur für die Bemessung von VSG |
Anhang B |
macht Vorgaben zur Durchführung von Reststandsicherheitsversuchen |
Anhang C |
gibt Auskunft zum Nachweis für stossartige Einwirkungen |
Anhang D |
macht Angaben zu den Klimalasten in MIG |
Anhang E |
macht Angaben zum Thema Kantenschutz |