Flugzeugverglasungen und Helikopterscheiben
Bei den Segelfliegern haben sie sich schon lange durchgesetzt, in den letzten 10 Jahren haben wir auch zu ihrer Verbreitung im Ultraleicht-Sektor beigetragen. Die Rede ist von großzügigen, einteiligen Flugzeughauben. Sie bieten im Flug Ausblicke, die nicht durch Rahmen gehindert werden. Ihre Herstellung erfordert viel Erfahrung bei der Verarbeitung von PLEXIGLAS® sowie eingespielte, kontrollierbare Prozesse. Bei uns verlassen die Hauben das Werk in optisch makelloser Qualität.
Unsere Kontrollen sind in alle Verarbeitungsetappen integriert. Schon das Rohmaterial wird auf Einschlüsse und Verunreinigungen überprüft. Spätestens bei der Endkontrolle werden unzulässige Verzerrungen festgestellt. Wir garantieren streifenfreie, unverzerrte, klare Sicht. Zufriedene Kunden und die Zertifizierung nach DIN EN 9100 bestätigen dies.
Beste Bedingungen also für die serielle Herstellung von Flugzeughauben. Unsere Kunden können sich auf pünktliche Lieferungen in bester Qualität verlassen. Die präzise Nachbearbeitung von Scheiben findet durch moderne NC-gesteuerte Maschinen statt. Für die Herstellung von Prototypen greifen wir auf einfachere und damit kostengünstigere Methoden zurück.
Portrait
Die Unternehmen Plexiweiss wurde 1949 unter dem Namen Josef Weiss Plastic GmbH in München durch den Werkzeugmachermeister Josef Weiss gegründet. Die Verarbeitung von Metallen und thermoplastischen Kunststoffen bildete bereits damals das Kerngeschäft.
Bereits 1956 wurden die ersten Verglasungen für Luftfahrzeuge gefertigt. Durch die permanente Weiterentwicklung der thermoplastischen Kunststoffe fand das Unternehmen ein immer breiter werdendes Betätigungsfeld. So wurde 1972 in Hofolding (Landkreis München) eine Zweigniederlassung gegründet, in der die firmeneigenen Abteilungen 'Flugzeugverglasung' und 'Tiefziehen' ihre neue Heimat fanden. Seit 1997 war ebenfalls in Hofolding ein weiteres Werk mit spanender Bearbeitung in Betrieb.
Seit 2016 heisst das Unternehmen Plexiweiss GmbH und befindet sich im Industriepark in Holzkirchen.
Die Plexiweiss GmbH verfügt über einen modernen Maschinenpark, der eine zeitgemäße und stets reproduzierbare Verarbeitung ermöglicht.
PLEXIGLAS® ist eine registrierte Marke der Evonik Röhm GmbH, Darmstadt, Deutschland.
Das Unternehmen ist zertifiziert nach DIN EN 9100 Norm für Qualitätsmanagementsysteme in Luft- und Raumfahrt. Technisch ist diese Zertifizierung gleichwertig zu AS 9100C und JISQ 9100. Die Zertifizierung gilt für die Herstellung von Bauteilen und Montage von Baugruppen aus thermoplastischen Kunststoffen für die Luftfahrtindustrie. Das Managementsystem wird regelwerkskonform gemäß EN 9104-001 angewendet.
1. Geltung
Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und -möglichkeiten freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; gleiches gilt für Nebenabreden, Auftragsänderungen und -ergänzungen, sowie für die Zusicherung von Eigenschaften.
3. Lieferung
Im Falle unvorhergesehener Behinderungen, insbesondere durch Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verzug des Rohstoff-Lieferanten, behördliche Anordnungen oder Fälle höherer Gewalt sind wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen berechtigt, angemessene Nachlieferungsfristen zu verlangen. Bei Überschreitung verbindlich vereinbarter Lieferfristen ist der Käufer zur Nachfristsetzung berechtigt, die auf 6 Wochen festgelegt wird und mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt. Erst nach Ablauf dieser Frist steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit zu. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit bestehen nur, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
4. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Sie gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung. Bei Lieferungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluß ausgeführt werden sollen, sind wir berechtigt, unsere zur Zeit der Lieferung gültigen Preise zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% über dem jeweiligen Vertragspreis, es sei denn, die von uns nachzuweisende, in unserer Gesamtleistung enthaltene Steigerung der Rohstoff- und Lohnkosten ergibt insgesamt eine von uns nachzuweisende, höhere Steigerung der Selbstkosten. Der Käufer ist jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Preiserhöhung mehr als 15% ausmacht.
5. Versand und Gefahrtragung
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem Ermessen unter Beachtung der Wünsche des Käufers. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers; diese geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsstätte verlassen hat. Eine Haftung für Schäden beim Transport und beim Auspacken der Ware übernehmen wir nicht. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
6. Verpackung
Die Verpackung wird, soweit sie nicht leih- oder mietweise überlassen wird, billigst berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustand innerhalb angemessener Frist werden 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. An den leih- oder mietweise zur Verfügung gestellten Verpackungsmitteln behalten wir das Eigentum. Der Käufer ist zur Rücksendung dieser Verpackungsmittel innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Verlust und Beschädigung der Leih- und Mietverpackung gehen, solange diese nicht an uns zurückgelangt sind, ohne Rücksicht auf Verschulden zu Lasten des Käufers. Der Käufer trägt also die Gefahr des zufälligen Unterganges, auch dann, wenn die Verpackungsmittel nach Auslieferung an einen Spediteur, Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf dem Transport von uns zu ihm untergehen.
7. Zahlung
Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, soweit wir nicht Skonto einräumen. Verzugszinsen berechnen wir mit 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist der Verkäufer Vollkaufmann, so ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines (auch kaufmännischen) Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen.
8. Sukzessiv-Lieferungsverträge
Hat der Käufer bei Sukzessiv-Lieferungsverträgen bis zum Ablauf einer nach dem Kalender bestimmten Bezugsfrist oder trotz Mahnung die vereinbarte Menge nicht abgerufen oder ist er mit einem erheblichen Teil des Kaufpreises für die bisher erfolgten Teil-Lieferungen in Verzug, so sind wir berechtigt, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9. Gewährleistung und Verarbeitung
Bei Halbzeugen und Fertigteilen gelten eventuelle Zeichnungstoleranzen nur bei ausdrücklicher Bestätigung. Sogenannte Schönheitsfehler,
insbesondere geringfügige Kratzer und Haarrisse, unbedeutende Einschlüsse und schwache Pickel können nicht beanstandet werden. Wir verwenden bei Verarbeitung und Verpackung aber alle Sorgfalt, um auch solche Fehler tunlichst zu vermeiden. Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich. Mängelrügen können bei offensichtlichen Fehlern nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer den betreffenden Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt hat. Die Verpflichtung zu unverzüglicher Untersuchung und Mängelrüge bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt hiervon unberührt.
Ist die Ware mangelhaft, liefern wir innerhalb der Gewährleistungsfrist – sie beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung – nach unserer Wahl Ersatz oder bessern – ggf. mehrfach – nach, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche (insbesondere für Folgeschäden). Schlägt die Nachbesserung oder Ersatz-Lieferung fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, auch aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Ware nur berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Er darf die Ware nicht verpfänden und sicherungsübereignen. Machen Dritte Rechte an der Vorbehaltsware geltend, wird der Käufer auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
11. Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person, so wird für alle Rechtstreitigkeiten für beide Teile der Gerichtsstand München vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
12. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen insgesamt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 05/2015
Standorte
Plexiweiss Holzkirchen
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Anliefer- und Abholzeiten:
- Montag bis Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr